{"id":2988,"date":"2025-06-02T05:20:37","date_gmt":"2025-06-02T05:20:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.haecksen.org\/?page_id=2988"},"modified":"2025-06-02T05:21:10","modified_gmt":"2025-06-02T05:21:10","slug":"haecksen-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.haecksen.org\/en\/haecksen-e-v\/","title":{"rendered":"Haecksen e. V."},"content":{"rendered":"\n<p>The non-profit Haecksen e. V. has been registered in Karlsruhe since January 2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Please note: You do not need to be a member of Haecksen e. V. to <a href=\"https:\/\/www.haecksen.org\/en\/haeckse-werden\/\">become a Haeckse<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>The Haecksen e. V. statutes are only available in German.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Vereinssatzung-der-Haecksen\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#Vereinssatzung-der-Haecksen\"><\/a>Vereinssatzung der Haecksen<\/h2>\n\n\n\n<p><small>Stand: 27.07.2023<\/small><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"Pr\u00e4ambel\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#Pr%C3%A4ambel\"><\/a>Pr\u00e4ambel<\/h3>\n\n\n\n<p>Wir sind die Haecksen, eine Gruppe von technologieinteressierten FINTA (FINTA: Frauen, inter,nicht-bin\u00e4r, trans, agender) Personen. Unser Ziel ist es, intersektional feministische \u2013 und damit gesamtgesellschaftlich relevante \u2013 Standpunkte in der Hacker*innen-Szene zu verankern. Wir streben eine Gesellschaft an, in der diese Ansichten selbstverst\u00e4ndlich sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir erkennen sowohl Chancen als auch Risiken in Hinsicht auf unsere von Technologie gepr\u00e4gte Gesellschaft. Mit unserer T\u00e4tigkeit greifen wir vor allem die positiven Aspekte auf und tragen zur Umsetzung bei. Aus diesen Gr\u00fcnden zielt unsere Arbeit auch nach au\u00dfen in die Gesellschaft; wir haben den Anspruch, den \u00f6ffentlichen Raum zu gestalten. Dadurch wollen wir Technologie f\u00fcr alle Menschen zug\u00e4nglich machen \u2013 unabh\u00e4ngig von den Barrieren, die durch die Gesellschaft vor ihnen aufgebaut werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei verlangen wir von uns selbst, als Gruppe zug\u00e4nglich zu sein und uns gegenseitig durch Vernetzung und Wissensvermittlung zu unterst\u00fctzen. Was wir wissen wollen, z\u00e4hlt mehr als das, was wir nicht wissen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-1-Name-Sitz-Gesch\u00e4ftsjahr\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-1-Name-Sitz-Gesch%C3%A4ftsjahr\"><\/a>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n\n\n\n<p>1.1 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eHaecksen\u201c. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz \u201ee. V.\u201c erg\u00e4nzt. Der Verein hat seinen Sitz in Karlsruhe.<br>1.2 Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-2-Zweck-und-Gemeinn\u00fctzigkeit\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-2-Zweck-und-Gemeinn%C3%BCtzigkeit\"><\/a>\u00a7 2 Zweck und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n\n\n\n<p>2.1 Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Gleichberechtigung von Frauen und M\u00e4nnern, der Volksbildung, sowie die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur.<br>2.2 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Regelm\u00e4\u00dfige \u00f6ffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen zu Themen aus den Bereichen Technik und\/oder Gleichberechtigung,<\/li>\n\n\n\n<li>Das F\u00f6rdern des Besuchs und der Mitgestaltung virtueller, nationaler und internationaler Kongresse und Tagungen aus den Bereichen Technik und\/oder Gleichberechtigung,<\/li>\n\n\n\n<li>Das Durchf\u00fchren einer eigenen Konferenz zu Themen aus den Bereichen Technik und\/oder Gleichberechtigung,<\/li>\n\n\n\n<li>\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien zu Themen aus den Bereichen Technik und\/oder Gleichberechtigung,<\/li>\n\n\n\n<li>Arbeitskreise, Seminare und Workshops zu Themen aus den Bereichen Technik und\/oder Gleichberechtigung,<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung von Digitalprojekten zu Themen aus den Bereichen Technik und\/oder Gleichberechtigung,<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung von k\u00fcnstlerischen Arbeiten unter anderem durch Ausstellungen und Auff\u00fchrungen zu Themen aus den Bereichen Technik und\/oder Gleichberechtigung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-3-Selbstlosigkeit-und-Gemeinn\u00fctzigkeit\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-3-Selbstlosigkeit-und-Gemeinn%C3%BCtzigkeit\"><\/a>\u00a7 3 Selbstlosigkeit und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n\n\n\n<p>3.1. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>3.2. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br>3.3 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br>3.4 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung 1977 (\u00a7 51 ff. AO) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung; er dient ausschlie\u00dflich und unmittelbar der F\u00f6rderung der Volksbildung, von Kunst und Kultur und der Gleichberechtigung von Frauen und M\u00e4nnern; also zum Nutzen der Allgemeinheit.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-4-Mitgliedschaft\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-4-Mitgliedschaft\"><\/a>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>4.1 Der Verein hat ordentliche und f\u00f6rdernde Mitglieder. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. Zugang zum Verein im Rahmen einer Mitgliedschaft steht der Allgemeinheit offen. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung einer gesetzlichen Vertretung erforderlich.<br>4.2 Ordentliche Vereinsmitglieder k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich nat\u00fcrliche Personen werden. F\u00f6rdermitglieder sind passive Mitglieder ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Nat\u00fcrliche und juristische Personen k\u00f6nnen F\u00f6rdermitglieder werden.<br>4.3 Der Beitrittsantrag erfolgt in Textform oder per E-Mail gegen\u00fcber dem Vorstand. \u00dcber die Annahme der Beitrittsantrags entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung eines Antrags bedarf der schriftlichen Begr\u00fcndung. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Beitrittsantrages und gilt f\u00fcr unbestimmte Zeit.<br>4.4 Die Mitgliedschaft endet durch eine K\u00fcndigung, durch Tod oder durch Ausschluss; die Beitragspflicht f\u00fcr das laufende Beitragsjahr bleibt hiervon unber\u00fchrt. Bei juristischen Personen endet die Mitgliedschaft auch durch Aufl\u00f6sung oder L\u00f6schung der juristischen Person.<br>4.5 Die K\u00fcndigung wird durch Willenserkl\u00e4rung in Textform oder E-Mail gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Spenden oder sonstigen Unterst\u00fctzungsleistungen ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-5-Rechte-und-Pflichten-der-Mitglieder\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-5-Rechte-und-Pflichten-der-Mitglieder\"><\/a>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n\n\n\n<p>5.1 Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.<br>5.2 Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke des Vereins zu unterst\u00fctzen und zu f\u00f6rdern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beitr\u00e4ge zu zahlen.<br>5.3 Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten beim Verein aktuell zu halten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-6-Ausschluss-eines-Mitglieds\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-6-Ausschluss-eines-Mitglieds\"><\/a>\u00a7 6 Ausschluss eines Mitglieds<\/h3>\n\n\n\n<p>6.1 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schwer sch\u00e4digt, mit seinen Beitragsverpflichtungen mindestens 1,5 Jahre im Verzug ist oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund, z.B. mit den Vereinsgrunds\u00e4tzen nicht \u00fcbereinstimmendes Handeln, vorliegt. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Die Aufforderung zur Stellungnahme gilt als zugestellt durch Absenden des Briefs oder der E-Mail an die zuletzt bekannte Anschrift des Mitglieds. Die Frist zur Stellungnahme betr\u00e4gt ab Absendedatum acht Wochen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, darf der Vorstand ohne Anh\u00f6rung des Mitglieds den Beschluss fassen.<br>6.2 Der Vorstand muss dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gr\u00fcnden, an die letzte bekannte Anschrift oder an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse, mitteilen. Der Beschluss gilt als zugestellt durch Absenden des Briefs oder der E-Mail an die letzte bekannte Anschrift des Mitglieds.<br>6.3 Gegen den Beschluss des Vorstandes kann das auszuschlie\u00dfende Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. Die Anrufung muss innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand eingelegt werden. Erfolgt keine Anrufung oder verstreicht die Anrufungsfrist, gilt die Mitgliedschaft ab dem Zeitpunkt des Ausschlusses als beendet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-7-Beitrag\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-7-Beitrag\"><\/a>\u00a7 7 Beitrag<\/h3>\n\n\n\n<p>7.1 Der Verein erhebt Mitgliedsbeitr\u00e4ge. Das N\u00e4here regelt eine Beitragsordnung, die vom Vorstand beschlossen wird. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr\u00e4ge ruht die Mitgliedschaft.<br>7.2 Im begr\u00fcndeten Einzelfall kann f\u00fcr ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-8-Organe-des-Vereins\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-8-Organe-des-Vereins\"><\/a>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Organe des Vereins sind<br>\u2022 die Mitgliederversammlung<br>\u2022 der Vorstand<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-9-Mitgliederversammlung\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-9-Mitgliederversammlung\"><\/a>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/h3>\n\n\n\n<p>9.1 Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen spezifisch:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Genehmigung des Finanzberichtes,<\/li>\n\n\n\n<li>die Entlastung des Vorstandes,<\/li>\n\n\n\n<li>die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder,<\/li>\n\n\n\n<li>die Bestellung von Finanzpr\u00fcfer*innen,<\/li>\n\n\n\n<li>die Satzungs\u00e4nderungen,<\/li>\n\n\n\n<li>die Richtlinie \u00fcber die Erstattung von Reisekosten und Auslagen,<\/li>\n\n\n\n<li>die Antr\u00e4ge des Vorstandes und der Mitglieder,<\/li>\n\n\n\n<li>die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>9.2 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Zur Teilnahme sind alle Mitglieder berechtigt. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens 10% der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich oder per E-Mail beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich, oder per E-Mail, durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens drei Wochen. Hierbei muss die Tagesordnung bekannt gegeben werden sowie alle n\u00f6tigen Informationen zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Zur Wahrung der Frist reicht das Absenden der Einladung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds oder alternativ die Aufgabe der Einladung zur Post an die letzte bekannte Anschrift. Antr\u00e4ge zur Tagesordnung sind mindestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Gesch\u00e4ftsstelle in Textform oder per E-Mail einzureichen. \u00dcber die Behandlung von Initiativantr\u00e4gen entscheidet die Mitgliederversammlung.<br>9.3 Jede Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, sofern sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde.<br>9.4 Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In allen anderen F\u00e4llen gen\u00fcgt die einfache Mehrheit.<br>9.5 Jedes stimmberechtigte Mitglied, welches mit den Beitr\u00e4gen nicht im R\u00fcckstand ist, hat eine Stimme. Stimmen k\u00f6nnen nicht \u00fcbertragen werden.<br>9.6 Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds ist geheim abzustimmen. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Versammlungsleitung und der*dem Protokollf\u00fchrer*in zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zug\u00e4nglich zu machen und auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.<br>9.7 Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt den Vorstand und die Finanzpr\u00fcfer*innen. Die Wahlen finden in Form der \u201eWahl durch Zustimmung\u201d statt. Jede W\u00e4hler*in kann beliebig vielen Kandidat*innen jeweils eine Stimme geben. Jeder zu besetzende Posten wird einzeln gew\u00e4hlt, wobei gleichrangige Posten (der*die stellvertretende Vorsitzende und die zwei Finanzpr\u00fcfer*innen) jeweils gemeinsam gew\u00e4hlt werden. Bei der Wahl der*des Vorsitzenden und der*des Schatzmeister*in ist gew\u00e4hlt, wer die meisten abgegebenen Stimmen erh\u00e4lt. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei der Wahl des*der stellvertretenden Vorsitzenden und der Finanzpr\u00fcfer*innen sind diejenigen beiden Kandidat*innen gew\u00e4hlt, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-10-Vorstand\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-10-Vorstand\"><\/a>\u00a7 10 Vorstand<\/h3>\n\n\n\n<p>10.1 Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>des*r Vorsitzende*n,<\/li>\n\n\n\n<li>einer*einem stellvertretenden Vorsitzenden und<\/li>\n\n\n\n<li>der*dem Schatzmeister*in<\/li>\n\n\n\n<li>0, 2 oder 4 Beisitzer*innen<br>10.2 Die oder der Vorsitzende, die oder der stellvertretende Vorsitzende und die oder der Schatzmeister*in bilden dabei den Vorstand nach \u00a7 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzelvertretungsbefugt.<br>10.3 Der Vorstand ist im Innenverh\u00e4ltnis ausnahmsweise nur gemeinsam vertretungsbefugt, bei Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtlicher Vertretung sowie Anzeigen, Aufnahme von Krediten, Gr\u00fcndung, Erwerb und Ver\u00e4u\u00dferung von Gesellschaften und Gesch\u00e4ftsanteilen von Gesellschaften zur Verwirklichung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Ziele.<br>10.4 Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Der Vorstand \u00fcbt seine T\u00e4tigkeiten ehrenamtlich aus.<br>10.5 Vorstandssitzungen finden j\u00e4hrlich mindestens ein Mal statt. Die Einladung zur Vorstandssitzung erfolgt durch E-Mail schriftlich unter Einhaltung von mindestens zwei Wochen Einladungsfrist.<br>10.6 Vorstandssitzungen sind beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 51% des Vorstands anwesend ist.<br>10.7 Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden. Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen auch im Umlaufverfahren, fernm\u00fcndlich, fernschriftlich, per E-Mail oder \u00c4hnliches gefasst werden. Beschl\u00fcsse des Vorstandes m\u00fcssen protokolliert werden.<br>10.8 Sind zwei oder mehr Vorstandsmitglieder dauernd an der Aus\u00fcbung ihres Amtes gehindert, so sind unverz\u00fcglich Nachwahlen durch den Vorstand anzuberaumen.<br>10.9 Der Vorstand hat die Gesch\u00e4fte des Vereins nach den Ma\u00dfgaben der Satzung und der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse zu f\u00fchren. Der Vorstand ist notfalls erm\u00e4chtigt, beim Ausscheiden oder sonstiger dauernder Verhinderung\/Behinderung von Mitgliedern der Vereinsorgane deren verwaistes Amt bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung durch geeignete Vereinsmitglieder zu besetzen.<br>10.10 Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder betr\u00e4gt zwei Jahre. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Damit auch nach Ablauf der Amtsdauer eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe gesetzliche Vertretung gesichert ist, bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt.<br>10.11 Die dem Vorstand vorsitzende Person ist Dienstvorgesetzte aller vom Verein angestellten Mitarbeiter*innen; sie kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied \u00fcbertragen.<br>10.12 Die*der Schatzmeister*in \u00fcberwacht die Haushaltsf\u00fchrung und verwaltet das Verm\u00f6gen des Vereins. Auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsf\u00fchrung ist hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres soll innerhalb von acht Wochen die Abrechnung sowie die Verm\u00f6gens\u00fcbersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichem Belang den Finanzpr\u00fcfer*innen des Vereins zur Pr\u00fcfung zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<br>10.13 Die Vorstandsmitglieder sind grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfenden Richtlinie \u00fcber die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.<br>10.14 Der Vorstand kann \u201eFachliche Beir\u00e4te\u201c oder \u201eWissenschaftliche Beir\u00e4te\u201c einrichten, die f\u00fcr den Verein beratend und unterst\u00fctzend t\u00e4tig werden; in die Beir\u00e4te k\u00f6nnen auch Nicht-Mitglieder berufen werden.<br>10.15 Der Vorstand wird von den Gr\u00fcndungsmitgliedern dazu erm\u00e4chtigt, den Wortlaut der Satzung anzupassen, sofern eine Beanstandung des eintragenden Registergerichts dies erfordert. Diese Erm\u00e4chtigung umfasst nur Anpassungen der Ausdrucksweise der Satzung, keine Grundentscheidungen der Vereinsgr\u00fcndung, und dient der praktischen Vermeidung einer erneuten Gr\u00fcndungsversammlung wegen nur geringf\u00fcgiger \u00c4nderungen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-11-Finanzpr\u00fcferinnen\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-11-Finanzpr%C3%BCferinnen\"><\/a>\u00a7 11 Finanzpr\u00fcfer*innen<\/h3>\n\n\n\n<p>11.1 Zur Kontrolle der Haushaltsf\u00fchrung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Finanzpr\u00fcfer*innen. Diese pr\u00fcfen den Haushalt nach jedem Gesch\u00e4ftsjahr. Nach Durchf\u00fchrung ihrer Pr\u00fcfung informieren sie den Vorstand von ihrem Pr\u00fcfungsergebnis und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.<br>11.2 Die Finanzpr\u00fcfer*innen d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren.<br>11.3 Die Finanzpr\u00fcfer*innen sind grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfenden Richtlinie \u00fcber die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-12-Vereinsmittel\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-12-Vereinsmittel\"><\/a>\u00a7 12 Vereinsmittel<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Mittel zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erh\u00e4lt der Verein in erster Linie durch Mitgliederentgelte, Spenden und sonstige Zuwendungen. Beitr\u00e4ge, Eintrittsgelder, Nutzungsentgelte etc. regelt der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"\u00a7-13-Aufl\u00f6sung-des-Vereins\"><a href=\"https:\/\/pads.haecksen.org\/PyK37u6ARJO4GZLwznEDGg#%C2%A7-13-Aufl%C3%B6sung-des-Vereins\"><\/a>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zweckes f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die Volksbildung, oder der F\u00f6rderung der Gleichberechtigung von Frauen und M\u00e4nnern, oder von Kunst und Kultur.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>The non-profit Haecksen e. V. has been registered in Karlsruhe since January 2024. Please note: You do not need to be a member of Haecksen e. 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